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Ein Löschwasserteich ist eine Möglichkeit für den Objektschutz.

Saubere Trennung von Lösch- und Trinkwasser

„Brandaktuell“, sagt Werner Bruns, sei die neu erschienene DIN 1988-600. Ein Wortspiel des Wassernetzexperten der Stadtwerke Essen AG. Denn in der Norm geht es darum, welche Infrastruktur für Löschwasser vorgehalten werden muss. In der Überarbeitung vom Dezember 2010 setzen die Normenausschüsse Wasser- und Feuerwehrwesen im DIN den Weg fort, das Trink- vom Löschwasser zu trennen – mit Folgen für Bauherren und Immobilieneigentümer.

Wenn’s brennt, löscht die Feuerwehr meist mit Wasser. Die Stadtwerke Essen AG stellt gemäß dem Regelwerk W 405 das Löschwasser für den sogenannten Grundschutz in „Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten ohne erhöhtes Sach- und Personenrisiko“ sicher. Entnommen wird das Wasser mit Hydranten aus der Trinkwasserleitung entlang der Straße. „Daran ändert die Norm nichts“; erläutert Bruns. „Sie betrifft aber das, was über diesen Grundschutz hinausgeht: den Objektschutz.“

Vom Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage bis zum Hochhaus, vom Gewerbeobjekt bis zur Seniorenwohnanlage gilt: Die Löschwasserleitungen für den Objektschutz dürfen nicht mehr direkt an die Trinkwasserleitung angeschlossen werden. Ausnahme: Wandhydranten „TYP S“ für die Erstbrandbekämpfung, wenn der Trinkwasserbedarf höher ist als der Löschwasserbedarf.

Diese „Quelle“ war für den Objektschutz bisher ohnehin stark reglementiert, um die lebenswichtige Trinkwasserversorgung der Bevölkerung auch bei einem Großbrand sicherzustellen. Nun wurde ein zentraler Aspekt in der Norm weiter entwickelt: die Trinkwasserhygiene. Die neue Fassung der DIN 1988-600 setzt die Trinkwasserverordnung 2001 abschließend um, unter anderem mit einer definierten Übergabestelle zwischen Trinkwasser-Installation und Löschanlage. In der Norm heißt es klipp und klar, dass durch Löschwasserleitungen „Abstriche in der Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene nicht akzeptiert werden können“.

Trinkwasserhygiene steht im Vordergrund
Stefan Schmidt von der Abteilung Netzwirtschaft des kommunalen Versorgers macht deutlich, dass dies den eingeschlagenen Weg der Stadtwerke Essen AG bestätigt. Der Ausstieg aus dem direkten Objektschutz mit großen Trinkwasser-Leitungen ist längst eingeleitet und nicht nur durch die neue Vorschrift, sondern auch durch die rückläufige Zahl von Einwohnern, Haushalten sowie Unternehmen mit hohem Wasserbedarf geboten. Der Querschnitt der Rohre des Leitungsnetzes steht permanent auf dem Prüfstand, um eine ausreichende Fließgeschwindigkeit und damit geringe Verweildauer des Wassers im Netz zu gewährleisten. Stefan Schmidt: „Die öffentliche Trinkwasserversorgung dient in erster Linie der Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. Die hohen Ansprüche, die wir an die Qualität haben, müssen wir aufrecht erhalten.“

Die Stadtwerke Essen AG stellt mit ihrem Leitungsnetz grundsätzlich nur noch Wasser für den Grundschutz sicher. Für das Löschwasser, das für die Immobilie laut Brandschutzgutachten der Feuerwehr im Rahmen des Objektschutzes vorgehalten werden muss, sind nun Bauherren und Eigentümer selbst verantwortlich – zum Beispiel, indem sie Löschwasserteiche, Vorratsbehälter oder andere Wasserreservoirs anlegen.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Stadtwerke Essen AG erleichtert die Klärung der Löschwassersituation. „Wir helfen wo wir können“, erläutert Bruns.

Kontakt: Werner Bruns

Telefon 0201 800-1674
werner.bruns@stadtwerke-essen.de